Raumplanung
In Österreich versucht man sich bestmöglich auf die Naturgegebenheiten einzustellen. Das Ziel ist, Risiken zu vermindern, den Lebensraum naturschonend zu gestalten und ihn für die Bevölkerung zu sichern. Eingriffe in noch unberührte oder gefährliche Naturräume sollen in Zukunft möglichst vermieden werden. Zur Umsetzung dieser Ziele wurde eine österreichweite Raumplanung ausgearbeitet.
Flächenwidmung
Ein Hilfsmittel der Raumplanung ist der Flächenwidmungsplan.
Er soll eine unkontrollierte Veränderung des Landes verhindert.
Jeder Fläche in den Gemeinden wird dabei eine bestimmte Funktion/Nutzung zugeordnet.
Je nach Nutzungsart gibt es Bewilligungen (
Übliche Einteilungen der Flächen
- Bauland - auf diesen Flächen dürfen Häuser unter Berücksichtigung gewisser örtlicher Vorschriften (Dachneigung, Höhe etc.) zu Wohnzwecken gebaut werden.
- Gewerbe-/Industriegebiet - hier dürfen Fabriken und Hallen errichtet und Maschinen, auch wenn sie laut sind, betrieben werden.
- Freiland wie Äcker, Wiesen und Weiden - sie dienen hauptsächlich der landwirtschaftlichen Nutzung.
- Waldfläche - die Besitzer müssen nachhaltige Forstwirtschaft betreiben. Ausgewachsene Bäume werden gefällt und junge nachgesetzt. Sogenannte Bannwälder dürfen nicht geschlagen werden, da sie zum Beispiel einen Ort oder eine Straße vor Lawinen schützen.
- Rote Zonen - hier besteht absolutes Bauverbot (
z. B. im Bereich von Lawinenstrichen, nicht regulierten Gewässern, steilen Hängen etc.). - Sonderflächen - Nationalparks, Wasserschutzgebiete, Ödland wie Gebirge, Moore und Ähnliches.
- Verkehrsflächen - Ortsumfahrungen, Bundesstraßen oder Autobahnen, Flughafen-Erweiterungen, Eisenbahnverbindungen, Tunnelprojekte etc.
- übrige Nutzungen - Energieleitungen für Strom und Gas, Sportanlagen, Mülldeponien etc.